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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 497772 | ||
| Datum | 24.07.2008 19:10 MSG-Nr: [ 497772 ] | 122662 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Frank Sewing Was die Alleinfahrt ohne Arzt angeht, so ist diese doch nicht verboten - wenn er z.B. dem RTW folgt oder vorausfährt, in dem der Arzt am schaffen ist, oder um den Arzt zum nächsten Einsatz abzuholen... Natürlich ist die Alleinfahrt nicht verboten, aber es ist höchst umstritten, ob in diesem Fall die Nutzung von Sonderrechten und blauem Blinklicht gerechtfertigt ist. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, sehr lesenswert ist diesbzgl. ein Artikel von Prof. Müller, hier, S. 16 ff. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | ||||
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