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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 497843 | ||
| Datum | 24.07.2008 22:05 MSG-Nr: [ 497843 ] | 121882 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Dann argumentiert die Gegenseite: Wenn diese Dinge so wichtig sind, dass sie mit Sonderrechten hinterherkutschiert werden, warum sind sie dann nicht gleich im RTW? Hallo, weil sie z.B. von den Kostenträgern nicht bezahlt werden. Ist eben so und natürlich auch durch den Abrechnungsmodus ein Ba-Wü-Problem. Geschrieben von Christi@n Pannier Das bedeutet, dass der ELR ein Fahrzeug alarmiert, welches bereits in einem Einsatz gebunden ist. Das mag im Ausnahmefall durchaus vorkommen, dürfte aber keineswegs die Realität darstellen. Bei uns wird regelmäßig abgefragt ob der Notarzt abkömmlich ist und umsteigen kann. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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