Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | HUPF 4 Hosen Typ A 1996 | 25 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 499025 |
Datum | 29.07.2008 22:07 MSG-Nr: [ 499025 ] | 7506 x gelesen |
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
Geschrieben von Schöbener NilsAber wieder dieses "sollte", also geht auch Schutzstufe 1? Ich bin halt auf der Suche nach was definitivem, dass die Kleidung Schutzstufe 2, also Typ A plus Hose drunter, oder aber Typ B entsprechen muss, und das halt in Hessen. Oder ist dies schon allein durch die HUPF und die Angaben zu Typ A festgelegt??
Du wirfst hier zwei Sachen komplett durcheinander. Die HuPF ist etwas anderes als die DIN EN469. Überbekleidung nach HuPF erfüllt die Kriterien für Schutzstufe 2 nach DIN EN 469. (Bitte korrigieren falls falsch)
Siehe auch hier.
Die Forderung von Überbekleidung ergibt sich aus der UVV:
UVV Feuerwehren (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutz-
ausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren ab-
gestimmt sind.
Zu § 12 Abs. 2:
Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
– Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,
Mfg,
JulianGeschrieben von
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein
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