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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499745 | ||
| Datum | 01.08.2008 09:15 MSG-Nr: [ 499745 ] | 120303 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Eure Meinung, sofern ich den Artikel in der NZV richtig verstehe ist, dass bereits eine abstrakte Gefährdung wie z.B. die Möglichkeit des Eintrittes einer konkreten Gefährdung (Fahrzeug "leergebombt" auf Rückfahrt, es steht noch kein Folgeeinsatz an) ausreichend ist. der Fall der Alarmrückfahrt zur Wache wäre der seltenste wo das (nur auf Weisung nach Lageeinschätzung der Leitstelle!) notwendig und gerechtfertigt wäre, aber auch da ist das denkbar - und macht die Fw bei größeren Lagen sogar häufiger - und keinen regts auf. So what? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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