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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | |||
Thema | Vergütung für Lehrrettungsasisstenten | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501041 | |||
Datum | 06.08.2008 14:01 MSG-Nr: [ 501041 ] | 3829 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Baumbusch Ja sicher meine ich das ernst, bei der Schule wo ich vorher nebenbei etwas gemacht habe, wurde nach dem Tarif der Hiorg vergütet. Wie sieht das aus bei den Privaten? Eben wolltest du noch als Freiberufler tätig werden. Da gehört i.d.R. das freie Aushandeln des Honorars dazu. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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