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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | |||
Thema | Vergütung für Lehrrettungsasisstenten | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501056 | |||
Datum | 06.08.2008 14:32 MSG-Nr: [ 501056 ] | 3756 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian Braukmann Und das lässt darauf schließen das dir mehr fehlt als Freundlichkeit.... Sorry, wenn einer fragt ob man als Freiberufler die Preise selbst aushandeln muß, dann läßt das eindeutig den Schluß zu, daß dieser sich über freiberufliche Tätigkeiten nicht viel Gedanken gemacht hat und somit einen solchen Schritt nochmals gründlich überlegen sollte. Hätte er gleich gesagt, daß er einfach nicht weiß in welcher Rahmen er verhandeln soll, wäre ja alles klar gewesen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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