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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzzeiten | 22 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 501828 | ||
Datum | 09.08.2008 10:25 MSG-Nr: [ 501828 ] | 6635 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adolf Huber Es geht bei dieser Regelung nur um Versicherungsgründe. Nein. Es geht bei der Regelung auch um strafrechtliche Gründe. Und das ist das Hauptproblem. Wenn einem Jugendlichen etwas passiert und Du als GrFü/ ZFü/ ELtr (aber auch als "erfahrener" FM der den Jugendlichen im Einsatz beaufsichtigen soll) die Aufsichtspflicht hattest dann kommt als allererstes die Frage, ob Du da wohl was falsch gemacht hast... Und alleine aus diesem Grund würde ich keinen FM <18 mit an die Einsatzstelle nehmen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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