News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Bestuhlung bei Veranstaltung | 32 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 502027 | ||
Datum | 10.08.2008 15:07 MSG-Nr: [ 502027 ] | 16332 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Danke für Deine Mühe Markus, deine Quellen werde ich mal in Ruhe sichten. Die Versammlungsstättenverordnung des Saarlandes war mir bekannt. Bei einem Vergleich der Vorschriften ist es sehr zeitintensiv die Regelungen der anderen Bundesländer zu durchforsten, gerade was die umfangreichen baurechtlichen Normen betrifft. In unserer Feuerwehr sind immer noch viele der Meinung, die Feuerwehr selbst könne die Veranstaltung beenden. Eine solche rechtliche Grundlage findet man bei uns nicht. Ich denke die o.g. Meinung stammt aus der Zeit, als bei uns Schulungsmaterial aus anderen Bundesländern, mit den dort geltenden landesspezifischen Rechtsvorschriften ausgegeben wurden. Nochmals Danke Gruß Jochen | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|