Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Fortbildung B3 für alle | 73 Beiträge |
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 502201 |
Datum | 11.08.2008 16:59 MSG-Nr: [ 502201 ] | 45206 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Einsatzleiter
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Hallo Christof,
ja es kommt immer, wenn der Einsatzort im jeweiligen Wach- und Ausrückebereich einer LG der FF liegt, die betreffende FF im Ersten Abmarsch hinzu.
Darüber hinaus gibt es Bereiche, die keiner FF unmittelbar zugewiesen sind, in denen die FF auf Anforderung des EL (B-Dienst) hinzu alarmiert werden kann.
Im Innenstadtbereich (grob umrissen) hat keine LG einer FF einen unmittelbaren Wach- und Ausrückebereich, so dass dort nur nach Lage eine oder merere LG der FF hinzualarmiert werden können.
-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-
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