Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | KatS des Bundes, ein paar Zahlen | 68 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 504024 |
Datum | 19.08.2008 18:11 MSG-Nr: [ 504024 ] | 18158 x gelesen |
Zivilschutz
Technisches Hilfswerk
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Katastrophenschutz
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Katastrophenschutz
Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), vormals Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ), ist eine zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gehörende Aus- und Weiterbildungseinrichtung.
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Geschrieben von Ingo zum FeldeWenn alle Fachdienste des ZS gleich viel (oder wohl eher gleich wenig) Geld bekommen würden, würdest du an so einem THW auch nicht wirklich interessiert sein.
Es gibt bei mir die Begriffe der Identität, Geborgenheit, THW-Familie, einheitliche Sprache und Effizienz in einer Organisation. Das alles glaube ich beim THW zu finden, während das bei einigen anders organisierten Kameraden schon an der Kreis-, spätestens aber an der Landesgrenze aufhört.
Die Finanzen wären, deinem Beispiel folgend ja für alle gleich, wobei mir die Wahl dann wiederum nicht schwer fiele.
Mit deinem fiktiven "SHW" konnte ich mich nur wegen der Aufgabenstellung "Sanitätsdienst" nicht anfreunden; von der Organisationsstruktur her aber schon.
Geschrieben von Ingo zum FeldeAls das THW noch aus Einheiten des erweiteten KatS bestand hatte das THW auch keine Schulen. Die Ausbildung der Trupp-, Gruppen-, und Zugführer fand an den KatS Schulen statt.
Die erste THW-Schule wurde im Jahr 1959 in Hoya gegründet, war zwischendurch Außenstelle der Katastrophenschutzschule Ahrweiler und dann wieder THW-Bundesschule. Die AKNZ war in den 60' Katastrophenschutzschule, war aber, da dort überwiegend THW-Helfer unterrichtet wurden, mehr als THW-Schule bekannt und lag in Baracken untergebracht einige km näher an Ahrweiler, als Heute.
Geschrieben von Ingo zum Feldech bin nicht gegen ein bundeseinheitliches THW. Aber auch das THW sollte sich an die Strukturen der Verfassung anpassen lassen.
Wo steht in der Verfassung, dass der Bund, dem ZSG und seinem Auftrag folgend, kein THW unterhalten darf?
Warum gilt das dann nicht auch umgekehrt? Wer führt bei überregionalen Lagen? Wer Stimmt Leistungen mit dem IM und AA ab? Handelt der Bund hier gesetzeswidrig?
Ich weiss gar nicht, warum ich das hier schreiben muss. So lange, wie Du in diesem Forum schon mitwirkst, hättest Du dir die Antworten auch alle selber geben können.
Gruss
Jürgen Wenzel
3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de
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