Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Überhosenvorschrift?? | 5 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 504162 |
Datum | 20.08.2008 05:32 MSG-Nr: [ 504162 ] | 2231 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Mahlzeit..
Es gibt die UVV Feuerwehren, die u.a. aussagt das Überhosen dann zu tragen sind wenn es zu einer plötzlichen Stichflammenbildung kommen könnte.
Das andere wäre evtl eine interne Vorschrift. Wie viel Bestand die nach dem ersten Flächenbrand hat weiß ich auch nicht.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."
Marko Ramius
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