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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einige unangenehme Wahrheiten... | 150 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 504813 | ||
Datum | 21.08.2008 23:08 MSG-Nr: [ 504813 ] | 135012 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Christian Fischer Der KBM (i.S.v. KBM BaWü, d.h. oberster Feuerwehrhäuptling im Kreis) wäre so eine Person. Einfach dienstag morgens um 10:30 den Bürgermeister besuchen, ihm sagen "komm mal mit, ich schlage mal eine kleine Alarmübung vor, Du bist da doch sicher dafür und willst auch wissen, was Deine Feuerwehr so kann". dann zu einem beliebigen Objekt, Nebelmaschine raus, 15 Minuten nebeln und dann 112 anrufen. Und dann warten was passiert. Was man ja in BaWü gem. FwG § 22 Abs. 4 machen kann: "§22 Aufsichtsbehörden 4) Die Aufsichtsbehörden überwachen die Aufstellung, die Ausrüstung, den Leistungstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ihres Bereiches. Sie können für die Überlandhilfe (§ 27) im Einvernehmen mit den Bürgermeistern Einsatzgebiete festsetzen und Alarm- und Einsatzpläne aufstellen. Über den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren können sie sich durch Anforderung von Berichten, durch örtliche Prüfungen und, im Benehmen mit dem Bürgermeister, durch Anordnung von Alarm- und Einsatzübungen jederzeit unterrichten." Wurde dies schon mal so gem. FwG wo praktiziert ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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