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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505188 | ||
Datum | 23.08.2008 20:23 MSG-Nr: [ 505188 ] | 99186 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Rafael Birkle: Bis vor wenigen Jahren durfte auch jedermann ab 18 Jahren mit "normalem" PKW Führerschein bis 7,5t bewegen. Ja, und das war schlicht falsch und außerdem auch ein Kuriosum - weder ist m.W. jemand anders in Europa, noch sind z.B. das Deutsche Reich (auch hier war bei 3,5 t Sense) oder auch der einstmals "demokratische" Teil der Republik auf die krude Idee gekommen, Leute mit einem PKW Führerschein mit relativ ausgewachsenen LKW auf die Menschheit loszulassen, einzig in der alten Bundesrepublik hatte irgend jemand nach 1945 den seltsamem Einfall der 7,5 t -Grenze! Der ganze Führerschein Kokolores ist reine Geldmacherei für die Fahrschulen, mehr nicht. Vieles, speziell wenn es um den Straßenverkehr geht, ist vielleicht Geldmacherei (mein Lieblingsbeispiel wären die tollen Feinstaubplaketten...), der Führerschein oder hier speziell eine Ausbildung zum Fahren von LKW, wenn man sie denn fahren will, unter Garantie nicht. Wieso kann jemand der 3,5t bewegen kann/darf nicht auch 4,25t bewegen? der Unterschied ist minimal! Kurzantwort: Weil! Länger: Weil zum Beispiel ein tatsächlich genau 3.500 kg schwerer Rolls Royce Phantom IV zweifellos ein (wenn auch nicht besonders häufig anzutreffender) PKW ist, ein Sprinter mit 4,25 t hingegen ebenso zweifelsfrei nicht. ;-) Gruß Daniel | ||||
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