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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Kunststoffkanister Feuerwehr Aussonderung | 30 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 505973 | ||
Datum | 27.08.2008 09:07 MSG-Nr: [ 505973 ] | 18645 x gelesen | ||
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Geschrieben von jürgen schmitz Bleibt die Frage welche Vorschrift höher zu berweten ist. Das ISM hat ja das Rundschreiben verfasst, dass nicht nach ADR zu verfahren sei. Wiegt die GUV da höher? Ich denke nicht, da das ja nur Regelungen des Unfallversicherungsträgers sein können, der sich wieder auf die GGVS bezieht, die ja das ISM eingeschränkt hat. So ein Rundschreiben gab es auch mal in RLP, hab das mal in den Threadcontainer gepackt, Stellungnahme des ISM RLP, dort ist keine rede vom GUV. oder hier direkt der Link. MfG Thomas MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | ||||
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