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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Regeln Werkfeuerwehr | 8 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Nds. | 508450 | ||
Datum | 08.09.2008 19:23 MSG-Nr: [ 508450 ] | 2667 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Henning Rolapp: Auszubildende 17 Jahre alt, soll dieses Jahr noch Lehrgang bei WF machen. Ist schon vor dem Arzt unter PA gelaufen. Autsch, das verbietet sich schon von selbst. In den neuen Anforderungen der G26.3 welche jeder Untersuchende zu Rate ziehen sollte, da sich da ja ein wenig geändert hat, ist dies nicht möglich. Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 u. 3 ist grundsätzlich erst ab dem vollendeten 18ten Lebensjahr möglich.. Nein eine Quelle zum nachlesen hab ich leider gerade nicht zur hand, kann ich aber gerne bei unserem Untersuchenden Arbeitsmedikus erfragen. Und die grundsätze der G 26 werde ich nicht beschaffen und kopieren, das ist mir zu teuer. Und nein, egel ob Feuerwehr oder Werkfeuerwehr oder,einfache Mitarbeiter welche in ihrem Arbeitsbereich Atemschutz tragen müssen, die Grundsätze der Arbeitsmedizinischenvorsorgeuntersuchungen gelten für alle gleich. Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr. MKG Jürgen Linne | ||||
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