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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge | ||
| Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 510124 | ||
| Datum | 18.09.2008 14:42 MSG-Nr: [ 510124 ] | 20369 x gelesen | ||
Die Aussage in der FwDV7 ist doch eindeutig: Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätz- lich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Wenn er an einer Übung teilnimmt, würde er dann die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen? Frage: Was für eine Tätigkeit/Funktion würde er während der Übung wahrnehmen? Antwort: Atemschutzgeräteträger Die Frage zum Thema hat sich doch erledigt. Gruß Rüdiger | ||||
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