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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Tauglichkeit und Übung | 44 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 510132 | ||
Datum | 18.09.2008 15:33 MSG-Nr: [ 510132 ] | 20175 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Bach Rüdiger Wenn er an einer Übung teilnimmt, würde er dann die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen? Mit dieser Auslegung sind AGT eine aussterbende Spezies, weil -->man muß Übungen in der Funktion AGT wahrnehmen um AGT zu werden Da beist sich was oder? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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