Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Umgang mit Med.Prod. im RD | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 510256 |
Datum | 19.09.2008 12:22 MSG-Nr: [ 510256 ] | 10743 x gelesen |
Medizinproduktegesetz
Rettungsdienst
Medizinproduktegesetz
Medizinproduktegesetz
Medizinproduktegesetz
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Ulrich Cimolinoich bin aber DAGEGEN, die Dinger einfach so zu kaufen und anzubringen.
1. MPG greift nur für Beschäftigte (Egal ob RD oder Laie)
Eine solche Geräte-Einweisung ist nach MPG notwendig.
2. MPG greift nicht für "Besucher, Fahrgäste" ect.
Also alle Menschen die nicht beim Betreiber Beschäftigt sind benötigen keine Einweisung nach MPG
3. Idealerweise greift man bei der "Ausbildung" auf den Standard der HIO zurück,
die ein Training und regelmäßige Fobi empfehlen.
4. Übrigens wird das auch von der BG so empfohlen.
5. Der AED ist so betriebssicher,
das eine Fehlhandlung und damit eine Schädigung des Patienten nahe zu ausgeschlossen ist.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|