Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Fınanzierung İ-RTW, war Infektionsrettungswagen | 4 Beiträge |
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 512647 |
Datum | 04.10.2008 20:27 MSG-Nr: [ 512647 ] | 2108 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Ulrich Cimolinomir ist bisher nur bekannt, dass diese Leistung überall erhebliche Mehraufwendungen mit sich bringt, von denen nur ein Bruchteil wieder rein kommt!
Genau, das ist ja auch der Grund warum viele Feuerwehren oder Orgs bestimmte Fahrzeuge dafür einsetzen. Oft ist es so, dass die Fahrzeuge ursprünglich auch nicht dafür vorgesehen waren. Einen RTW wegen desinfektion außer Dienst zu nehmen bedeutet im Zweifelsfall auch keine Fahrten für die Besatzung, mangels Ersatz und damit Geldverlust. Dann lieber die Fahrten mit einem weniger frequentierten Fahrzeug wie nem KTW oder wie in München zb mit der "Zelle" machen. So ein Auto kann dann ruhig mal 4 Std stehen.
Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung
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