Geschrieben von Anton Kastnerkann mir jemand, besonders für Bayern, sagen, wo und wie die Alarmierung der Feuerwehren geregelt ist.
Geht es jetzt um die Frage was alarmiert wird oder die Frage wie es alarmiert wird?
Geschrieben von Anton KastnerEbenso würde mich interessieren, wo schriftlich niedergelgt ist, dass die Handy-Alarmierung, als Erstalarmierung, verboten ist.
Letztendlich auch hier.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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