Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wer darf, wer nicht? war: Alkohol und Führungskräfte | 30 Beiträge |
Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 513673 |
Datum | 10.10.2008 08:43 MSG-Nr: [ 513673 ] | 7141 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
Geschrieben von Florian Hartner
Ich hoffe wir reden hier alle noch von der selben Sache.
Ich hab so das Gefühl das die Grenzen zwischen ich sitzt
beim Abendbrot und trinke 1-2 kleine Bier und ich hau mir
eine Flasche Whisky in den Kopf fließend sind.
Ich hab nach reichlichem Verfolgen dieser und der anderen Diskussion zum selben Thema den Eindruck, als wolltet ihr Jan Ole nicht verstehen. Er hat klipp und klar recht damit, dass niemand in einem Einsatz was zu suchen hat, der Alkohol getrunken hat! Wo will man denn dann auch die Grenze ziehen? Mir ist selbst auch klar, dass ich einem Kameraden es wahrscheinlich nicht mal anmerke wenn er 1 Feierabendbier getrunken hat. Und mir ist auch klar, dass jemand kaum noch gehen kann, wenn er 1 Flasche Whisky getrunken hat. Nur die Grenze dazwischen ist doch einfach nicht klar. Der eine FA fühlt sich nach 1 Bier nicht mehr tauglich, der andere FA glaubt, dass er nach 5 Bier noch fit ist. Fakt ist leider auch, dass wir es wohl nie 100%ig ausschließen können, dass ein FA "angetrunken" zum Dienst bzw. Einsatz erscheint.
Was mich an dieer ganzen scheinheiligen Diskussion noch am meisten wundert ist, dass hier niemand mal nen Verweis auf das Thema "Alkohol bei kameradschaftlichen Veranstaltungen" gemacht hat. Sonst geht doch hier auch immer der große Moralapostel rum, der jedem den Genuss von nur 1 Bier verbieten will (und das nur, weil er grad ne Uniform an hat, z.B. auf einem Feuerwehrfest o.Ä.) und jetzt reden wir hier über 1 Bier im Einsatz? Ziemlich unverhältnismäßig!
Um auf Jan Ole seine Frage noch zu Antworten: Jemand der getrunken hat ist nicht einsatzfähig, egal ob TM, TF, GF, ZF, VF, Maschi oder sonst was.
Alles ganz private Meinung!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 09.10.2008 22:48 |
 |
Flor7ian7 H.7, Hamburg Alkohol und Führungskräfte | |