Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wer darf, wer nicht? war: Alkohol und Führungskräfte | 30 Beiträge |
Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 513722 |
Datum | 10.10.2008 12:40 MSG-Nr: [ 513722 ] | 6758 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Ulrich Cimolino
dem ist nichts hinzu zu fügen...
Dem ist auch nichts hizuzufügen, weil Ingo hier in seinem Beispiel einfach mal den so oft erwähnten GMV angewendet hat.
Ich bin halt der Meinung, dass wenn aber um 18.15Uhr der Alarm gewesen wäre, er nicht hätte teilnehmen sollen/dürfen am Einsatz. Wir wissen doch auch alle, dass man am Abend bevor man Dienst hat auch gerne mal 2 oder gar 3 Bier trinken kann und die am nächsten Morgen auch aus dem Körper raus sind und ich so ruhigen Gewissens zum Dienst gehen kann.
Es ging in dieser Diskussion einfach zu oft und zu pauschal darum zu sagen, dass 1 Bier ok ist oder man zum Einsatz kommen kann, solange man sich fit fühlt. Und das ist in meinen Augen der falsche Weg. Dann lieber einen etwas härteren Weg einschlagen und sagen, dass FA die getrunken haben nichts beim Einsatz zu suchen haben.
Ich kann es nur noch mal wiederholen: Solange alle mit dem GMV von Ingo an dieses Thema rangehen hab ich keine Bedenken, dass jemals wieder ein "angetrunkener" auf einem Feuerwehrfahrzeug sitzt.
Gruß
Patrik
Alles ganz private Meinung!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 09.10.2008 22:48 |
 |
Flor7ian7 H.7, Hamburg Alkohol und Führungskräfte | |