Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wer darf, wer nicht? war: Alkohol und Führungskräfte | 30 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 515194 |
Datum | 18.10.2008 16:19 MSG-Nr: [ 515194 ] | 6540 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Klaus Bethge
Aber da kann ich etwas aus eigenem Erleben beitragen: Ich war Fahrer auf dem RTW, Dienstbeginn 08.00h und nachts um 03.00 h nach etwa 15 Alarmen, teilweise sehr lange, da wir mehrere "Inkubatortransporte" dabei hatten eine Alarmfahrt gemacht. ...
Geschrieben von Klaus BethgeDer Dienst ging wie gehabt weiter bis um 08.00h
Es gibt immer noch Haupt und Ehrenamtliche Kollegen die 24h Dienste auf dem RTW, gerade wenn es belebter ist, als das Non Plus Ultra an Action sehen.
Früher gab es bei uns 16h KTW Schichten. Wenn man Glück hatte ist man mit dem Praktikumssklaven gefahren, der billig und aus dem Osten war aber keinen Führerschein hatte.
Wie man dann nach 10, 11 Fahrten (gerne auch die längeren weil man nicht Mittags ablöste) ausgesehen hatte brauche ich keinem zu beschreiben.
Heute würde ich es nicht mehr machen ..
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."
Marko Ramius
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| 09.10.2008 22:48 |
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Flor7ian7 H.7, Hamburg Alkohol und Führungskräfte | |