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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmpflicht/Helmverbot auf Booten | 23 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 516071 | ||
Datum | 23.10.2008 12:55 MSG-Nr: [ 516071 ] | 6256 x gelesen | ||
Geschrieben von Carsten Gösch Jeder meiner Helfer weiß ganz genau, daß das so ist, weil man das mal irgendwann irgendwo gehört hat. Dazu suche ich nun Belege und Quellen.Wenn die Gefährdungsbeurteilung bei den Helfern kein "Gewicht" hat, mein Tipp: offizielle (d.h. schriftliche) Anfrage an die zuständige Unfallkasse. Ich sehe es auch so: besteht die Gefahr, das der Kopf durch fallende, umfallende, fliegende Teile oder durch Anstoßen beschädigt werden kann: Helm drauf. besteht die Gefahr nicht: Helm kann runter. Beste Grüße Udo Burkhard | ||||
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