Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Helmpflicht/Helmverbot auf Booten | 23 Beiträge |
Autor | Fabi8an 8S., Oberzissen / RLP | 516096 |
Datum | 23.10.2008 16:18 MSG-Nr: [ 516096 ] | 6178 x gelesen |
Unfallkasse
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Technisches Hilfswerk
Hallo zusammen,
dies ist meiner Meinung nach richtig.
Der Dräger Helm HPS 4100 soll immer geschlossen getragen, auch bei arbeiten in und am Wasser.
Dies steht so im Extranet und wurde so mit der UK Bund und Vertretern der Leitung geregelt.
Außerdem ist der Helm nur zu tragen, wenn Gefahren für den Kopf des Helfers bestehen (Kranen usw.)
Gruß vom schönen Rhein...
Fabian Simanzik
TrFü B1
THW Sinzig
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|