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Thema | Gelbe Weste für EL FW/OrgL/LNA war: Neue Überjacke von Fa. Lionel | 196 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8R., München / Bayern | 516325 | ||
Datum | 24.10.2008 21:21 MSG-Nr: [ 516325 ] | 172323 x gelesen | ||
Servus! Geschrieben von Raimon Peters Das entsprechende Brandschutz- oder FW-Gesetz qualifiziert die Feuerwehrführungskraft zwar nicht, setzt sie aber in einer Lage mit FW als Gesamteinsatzleiter ein ! Das steht wo? ;-) Das ist eine doch sehr pauschale Aussage für eine Sache, die bei uns durch 16 Landesgesetze geregelt ist. Im bayerischen Feuerwehrgesetz z.B. kann ich eine solche Passage nicht finden - hier ist der Einsatzleiter der Feuerwehr nur für den Einsatz der Feuerwehren und der "Hilfskräfte" nach Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz zuständig. Von einer Gesamteinsatzleitung über alle eingesetzten Fachdienste steht da nichts. Und ein Weisungsrecht des Einsatzleiters Feuerwehr gegenüber Einsatzkräften des Rettungsdienstes im Tagesbetrieb über den Art. 24 halte ich für sehr konstruiert. Einsatzleiter des Rettungsdienstes ist nach Bayerischem Rettungsdienstgesetz (neu) der OrgL und der LNA - vom Feuerwehr-Einsatzleiter steht da nichts. Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz kennt einen örtlichen Einsatzleiter bei Katastrophen (§6) und bei koordinierungsbedürftigen Einsätzen (§ 15) - das kann eine Feuerwehr-Führungskraft sein (und ist es oft), muss es aber nicht. Es gibt durchaus örtliche Einsatzleiter aus den Reihen der HiOrg, die im Falle eines Falles auch der Feuerwehr weisungsbefugt sind. Viele Grüße | ||||
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