Hi!
Speziell NRW: "Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären" FSHG §12.2
Das sagt es eigentlich klar: Wenn das eine Nachtschichtwoche war, muss der Dienstherr auch den Zuschlag wohl bezahlen. Der freigestellte Kamerad sollte für die Woche auch den Nachtschichtzuschlag auf der Lohnabrechnung haben.
Finde ich persönlich aber auch logisch: Der Mitarbeiter fehlt in der Nachtschicht und muss auch da ersetzt werden, die Ersatzkraft wird dann aber auch einen Nachtschichtzuschlag bekommen.
Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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