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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikAusbildung zurück
ThemaLohnfortzahlung & Rückerstattung Kommune an AG3 Beiträge
AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW516935
Datum27.10.2008 23:33      MSG-Nr: [ 516935 ]1644 x gelesen

Hi!

Speziell NRW: "Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären" FSHG §12.2

Das sagt es eigentlich klar: Wenn das eine Nachtschichtwoche war, muss der Dienstherr auch den Zuschlag wohl bezahlen. Der freigestellte Kamerad sollte für die Woche auch den Nachtschichtzuschlag auf der Lohnabrechnung haben.

Finde ich persönlich aber auch logisch: Der Mitarbeiter fehlt in der Nachtschicht und muss auch da ersetzt werden, die Ersatzkraft wird dann aber auch einen Nachtschichtzuschlag bekommen.


Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

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 27.10.2008 20:39 Alex7 D.7, Helpsen
 27.10.2008 23:33 Adri7an 7H., Lippstadt
 28.10.2008 06:04 Chri7sti7an 7F., Wernau

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