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Thema | Gelbe Weste für EL FW/OrgL/LNA war: Neue Überjacke von Fa. Lionel | 196 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 517224 | ||
Datum | 28.10.2008 21:34 MSG-Nr: [ 517224 ] | 170031 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Wo ist das Problem? §7b des Katastrophenschutzgesetzes des Freistaats Bayern. Fällt der der MANV nach Busunfall drunter? Geschrieben von Christian Fischer Ja, ich weiß, das gilt nur im KatFall. Aber dafür sind die Einheiten nunmal zuständig. Den Regel-RD incl. aller Redundanz- und Spitzenlastabdeckungen hat m.E. der RettD zu stellen. Welcher RD-Bereich in deutschland kann ohne Zugriff auf anderweitige Komponenten (und das BF-LF und der AB-MANV ist kein Teil des Regel-RD) kann "den kleinen MANV zwischendurch" (je nach örtlichkeit alleine Stemmen? Geschrieben von Christian Fischer Wenn jemand da andere EInheiten heranziehen will muß er sagen, wer das bezahlt. Wenn der RettD die Spitzenlastabdeckung oder Sonderlagen nicht mit eigenem Personal hin bekommt und dafür auf ehrenamtliche Kräfte seiner Untergliederungen einsetzen will, dann soll er auch die Kosten dafür tragen. Viel Erfolg bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern (die je nach Bundesland mal mehr, mal weniger von den Krankenkassen vertreten werden). | ||||
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