Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Notkompetenz, Urteil zur Wiedereinstellung eines RA | 12 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 519967 |
Datum | 08.11.2008 17:22 MSG-Nr: [ 519967 ] | 3383 x gelesen |
Infos: | 08.11.08 Ein Urteil mit Begründung des Arbeitsamts Elmshorn vom 27.09.1990
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Claus KempZumal diese nicht neu sind, es hat schon mehrfach Arbeitsgerichtsurteile in diese Richtung gegeben - aber (leider) eben nur von Arbeitsgerichten...
Straftrechtliche Sachen sind da auch eher selten.
Der Herr Spengler hatte mal im Rettungsmagazin drei Aktuelle Fälle geschildert.
http://www.kanzlei-spengler.de/_documents/137_RM%203_2004.pdf
Ich suche ja noch jemanden, der mir zu den Fällen näheres sagen kann. Insbesondere über den letztendlichen Ausgang derselben.
Da ein Arbeitsgericht andere Sachverhalte als ein Strafgericht zu bewerten hat, darf man auf die Urteilsbegründung gespannt sein.
Denn diese muss nicht zwangsläufig dem RA in tatsächlicher Hinsicht recht geben.
Letztendlich gehe ich nicht davon aus, dass dieses Urteil Rechtskraft erlangen wird.
Es war eigentlich schon vor Begin der Verhandlung absehbar, dass kein mögliches Urteil Rechtskraft erlangen wird.
Manuel
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| 08.11.2008 14:46 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 08.11.2008 14:54 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 08.11.2008 15:48 |
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Jan 7O., Trennewurth |
| 08.11.2008 15:03 |
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln) |
| 08.11.2008 15:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |