Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | DGUV Aussage zu Hanrath Stiefel | 20 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 520367 |
Datum | 10.11.2008 11:42 MSG-Nr: [ 520367 ] | 6046 x gelesen |
Infos: | 11.11.08 Urteil OVG 10.11.08 RD / MHD und Hanrath 10.11.08 Fälschung eines Schreiben der Bezirksregierung Köln 10.11.08 DGUV: Die beanstandeten Hanrath-Feuerwehrstiefel sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden. 10.11.08 Test in Österreich 10.11.08 GUV-R Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Rettungsdienst
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Florian FrummetDie DGUV schreibt das die Hanrath Stiefel im Bereich Feuerwehr nicht mehr zu benutzen sind, egal ob Einsatz- oder Übungsdienst. Wie schauts denn für den Bereich des Rettungsdienstes aus.
Die festgestellten Mängel waren lt. BAuA-Veröffentlichung:
- fehlende Rutschhemmung,
- Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering,
- Zehenkappenbelastung zu gering,
- fehlende Durchtrittsicherheit,
- Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen
Anforderungen an Schutzschuhe im RD gemäß UVV (2106)
Sicherheitsschuhe mindestens
der Kategorie S 2 Typ B mit rutschhemmender Sohle tragen. Sicherheitsschuhe („S“) sind Schuhe nach DIN EN 345 Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch mit Zehenschutzkappen für hohe Belastungen
Zehenschutzkappe gefordert und Zehenkappenbelastung zu gering gemäß Verfügung ?
Zu welchem Ergebnis kommt man dann ?
Der DGUV schreibt zumindest:
Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte,
wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu
beheben.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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