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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | DGUV Aussage zu Hanrath Stiefel | 20 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 520396 | ||
Datum | 10.11.2008 15:15 MSG-Nr: [ 520396 ] | 5496 x gelesen | ||
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Ich bin zu blind. Sorry..... Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) hat am 22.10.2008 ein Rundschreiben an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben. Der Verband äußert sich darin recht deutlich: + Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden. Er bezieht sich darin auch auf die Veröffentlichungen und Äusserungen der Firma Hanrath Schuh-GmbH: Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben. Für alle die genauso blind sind wie ich ;-) Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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