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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | DGUV Aussage zu Hanrath Stiefel | 20 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 520398 | ||
Datum | 10.11.2008 15:37 MSG-Nr: [ 520398 ] | 5519 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Angesichts der in der Untersagungsverfügung aufgeführten Mängel bezweifel ich sogar das diese Stiefel auch noch als "normales" Sicherheitsschuhwerk geeignet sind. offensichtlich sieht das der DGUV auch so, zumindest schreibt man dort: Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben. Welche rechtliche Wirkung hat eigentlich das juristische Spiel rund um die Verfügung ? Ruht die Verfügung ? Dürfen die Stiefel damit verkauft werden, bis zur Hauptverhandlung ? Wie sind die Reaktionen im Ausland ? Österreich ist ja bekannt, aber der Rest ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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