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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beiträge | ||
| Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 521085 | ||
| Datum | 12.11.2008 15:48 MSG-Nr: [ 521085 ] | 6058 x gelesen | ||
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Hallo Rico, Geschrieben von Rico Helm Ähm, irgendwelche Übereinstimmungen zu meinem ersten Posting gefunden ??? teilweise ja, aber Geschrieben von Rico Helm Falls du die Weiterbildungen für bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger meinst, das machen bei uns die Führungskräfte und Atemschutzgerätewarte. ist meiner Meinung nach nicht jede Führungskraft dazu berechtigt/befugt/ausgebildet und Geschrieben von Rico Helm "Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger kommen dann die Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger." nicht jeder Ausbilder Atemschutz ist gleich Kreisausbilder. Wollte es nur etwas genauer an die dazugehörigen Lehrgänge binden. Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha Tröger Das Thema Ausbilden ist im Lernzielkatalog des Lehrganges Atemschutzgerätewart nicht enthalten!? Frage oder Aussage? Jährlich gefordert ist ja auch eine Unterweisung/Auffrischung und kein Lehrgang/Ausbildung oder irre ich? Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | ||||
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