| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anforderung für Ausbilder Atemschutz | 16 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 521098 | ||
| Datum | 12.11.2008 16:43 MSG-Nr: [ 521098 ] | 5957 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von Tobias Lana ist meiner Meinung nach nicht jede Führungskraft dazu berechtigt/befugt/ausgebildet Wer ist deiner Meinung nach berechtigt? Frage oder Aussage? Aussage Jährlich gefordert ist ja auch eine Unterweisung/Auffrischung und kein Lehrgang/Ausbildung oder irre ich? Unterweisung, Ausbildung, Fortbildung. Ich sehe für die Praxis in den Begriffen nicht so den großen Unterschied. Wer ist deiner Meinung nach berechtigt, die Unterweisung durchzuführen? Was wird darin unterwiesen? Wer sollte und wer darf die Fortbildung am Standort durchführen (Einsatzübungen usw.)? Worin unterscheiden sich Unterweisung und Fortbildung inhaltlich? MkG Sascha | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|