Rubrik | Taktik |
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Thema | Feuerwehrbereitschaften/-abteilungen in den Ländern | 80 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 521228 |
Datum | 13.11.2008 08:58 MSG-Nr: [ 521228 ] | 33886 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Katastrophenschutz
Dienstvorschrift
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.
BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.
Hallo,
eben erst gelesen:
Geschrieben von Ulrich CimolinoGrundlage dafür? Erlass?
Meines Wissens nicht. Es gibt einen Erlass zur Waldbrandbekämpfung im Land Hessen, siehe hier, da ist aber nichts im bezug auf spezielle Einheiten geregelt.
Die angesprochene Einheit ist also eine "kommunale Besonderheit", mit der der Landkreis seiner Aufgabe in der überörtlichen Gefahrenabwehr zur Aufstellung von Alarmplänen nachkommt. In erster Linie soll das im eigenen Kreis passieren.
Zur Grundfrage: Einheiten in Bereitschaftsgröße wird es auch zukünftig, bis auf die MTF, als "stehende Einheiten" nicht geben. Aus der Anlage 23 zum hessischen Katastrophenschutz-Konzept geht hervor, dass insbesondere auf Anforderungen aus anderen Bundesländern durch die Entsendung lageangepasster Verbände aus (Teil-)Einheiten des KatS und ggf. anderer Strukturen reagiert werden kann. Diese bestehen i.d.R. aus
-Verbandführung als Führungsgruppe (FüGrTEL)
-bis zu 5 Einheiten (i.d.R. Züge) nach Einsatzauftrag
-Teileinheiten für Versorgung und Sanitätswesen im Verband (nach Erfordernissen)
Für jeden "Ländereinsatz" soll es eine Gesamteisatzleitung Hessen geben, die die ggf. mehreren Verbände mindestens bis zur Abgabe in örtliche Strukturen am Schadenort leitet. Vorab soll ein Vorauskommando in das Schadengebiet entsand werden um die Kontaktaufnahme vor Ort zu beschleunigen, den konkreten Einsatzauftrag, ggf. durch eigene Erkundung, zu evaluieren und die nachfolgenden Einheiten einzuweisen.
Annähernd haben wir soetwas bei der Schneekatastrophe 2005 in NRW gemacht.
Für Hilfeleistungen im "eigenen Beritt" gibt es kein Konzept für Einheiten des Brandschutzdienstes oberhalb Zugstärke, denkbar ist das aber ebenfalls - Verfahren wäre dann wohl wie oben beschrieben, da ansonsten keine Regelungen bestehen. Im Bereich Sanitätswesen wird durch die kommende DV 400 HE der BHP 50 geregelt, der dann Verbandsstärke hat und überörtlich verlegt werden soll. Im Rahmen des Ü-MANV-Konzeptes existieren keine Gebilde überhalb erweitereter Zugstärke (Ü-MANV B = in etwa BHP 25).
Gruß, Matthias
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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