Morgen,
Geschrieben von Sascha TrögerWer ist deiner Meinung nach berechtigt?
Laut "FWDV7 Tabelle: Aufgabenverteilung im Atemschutz" der Ausbilder Atemschutz und der Atemschutzgerätewart.
Geschrieben von Sascha TrögerUnterweisung, Ausbildung, Fortbildung. Ich sehe für die Praxis in den Begriffen nicht so den großen Unterschied.
Nunja, ich schon. Ne Unterweisung an einem Atemschutzgerät kann ich als Atemschutzgerätewart jedem geben. Auch meinem Nachbarn. Eine Ausbildung als Atemschutzgeräteträger hingegen kann ich nicht durchführen. Und Fortbildungen erweitern oder frischen eine Ausbildung auf. Aber ich denke das ist wirklich Auslegungssache.
Wie man das alles inhaltlich Unterscheiden kann ... pfffz ... schwierig.
An unserem Standort handhaben wir das so: Bei Unterweisungen werden die grundlegenden Tätigkeiten und Werkzeuge im AGT Einsatz nochmals besprochen und erläutert. Bspw. Funktion Atemschutzgerät, Atemschutzüberwachung, Funkverkehr, Ausrüstung etc.
Bei den Fortbildungen stehen dann Strahlrohrtraining, Rauch lesen, Notfalllrettungen, Dollhouse, etc auf dem Programm. Also Dinge von denen (Neulinge <- frisch vom Lehrgang oder ganz alte Hasen) noch nichts gehört haben.
Natürlich sind beide Themengruppen ein MUSS in der örtlichen 'Ausbildung'.
Gruß aus dem Saarland
t0bias
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alles nur meine private Meinung
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