Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Anerkennungsjahr | 12 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 F.8, Oberdolling / Bayern | 522218 |
Datum | 18.11.2008 07:20 MSG-Nr: [ 522218 ] | 3510 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Grüß dich.
Ja, durch die Regierung von Obb seit 1. Juli 2006 für zunächsten einen RAiP, heuer September wurde uns durch die gleiche Stelle ein 2. Praktikant genehmigt.
Wir haben sogar einen eigenen Arzt, der die Genehmigung von der Reg. hat, Abschlußgespräche abzunehmen. LRA (ich) und Praxisanleiter ebenfalls in ausreichender Menge vorhanden.
Btw: Hättest du einen Kandidanten für uns?
Die Anforderungen, bei uns genommen zu werden, sind jedoch hoch, weil im Auswahlverfahren das Personalwesen mitwirkt und die sind sehr streng. Von den letzten drei Bewerbungen wurden zwei abgelehnt.
RAiP erhalten das übliche Diplomantengehalt zzgl. Schichtzulagen, sind also wahrscheinlich die bestbezahltesten RAiP der Republik
Gruß Florian
Das hier von mir Geschriebene stellt nicht die offizielle Meinung meines Arbeitgebers oder meiner FF, sondern ausschliesslich meine eigene und persönliche Meinung dar.
Ausserdem halte ich sehr viel von unserem Grundgesetz, u.a. auch Artikel 5
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