Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Warum ist es als ausgebildeter BF´ler so schwer zu wechseln | 23 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 522389 |
Datum | 18.11.2008 15:02 MSG-Nr: [ 522389 ] | 5700 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Geschrieben von Andreas Bräutigam(2) Der Beamte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, angewiesen werden, seine Wohnung innerhalb bestimmter Entfernung von seiner Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen.
Dies steht so sinngemäß AFAIK in allen LBGs.
Allerdings war dieser Passus wohl schon öfter so strittig, dass er von einem Verwaltungsgericht geklärt werden musste.
Insbesondere ob für den "normalen Indianer" die dienstlichen Verhältnisse erfordern.
Dazu soll es wohl auch Urteile geben. Solche suche ich :)
Grüße
Manuel, mit dem Rad 80km zur Arbeit (weil der direkte weg zu kurz wäre)
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