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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Kostenübernahme/-beteiligung der Kommune am Führerscheinerwerb Kl. C | 16 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Großröhrsdorf / Sachsen | 522680 | ||
Datum | 19.11.2008 23:30 MSG-Nr: [ 522680 ] | 4720 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Christi@n Pannier Warum das? Weil, wenn man nach diesem Termin seinen Führerschein erwirbt ja eine Grundqualifikation erwerben muss um (gewerblich) LKW fahren zu dürfen. Und dies nach Auskunft IHK/Fahrschule ca. 3000€ kosten kann (je nach Variante des Qualifikationsnachweises). Von der Weitbildung (jährlich 7 Stunden oder aller 5 Jahre 35 Stunden) sind nichtgewerbliche Fahrer über 3,5 t ja ausgenommen. Aber wenn eine Gemeinde z.B. eine Teil der Kosten übernimmt, wäre es für den Kameraden der den anderen Teil bezahlt ja von Vorteil wenn er den Führerschein auch beruflich Nutzen kann ohne nochmal ca.3000€ zu investieren. Beiträge stellen nur mein private Meinung dar. | ||||
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