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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Kostenübernahme/-beteiligung der Kommune am Führerscheinerwerb Kl. C | 16 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Großröhrsdorf / Sachsen | 522687 | ||
Datum | 19.11.2008 23:53 MSG-Nr: [ 522687 ] | 4609 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Lüder Pott Feuerwehr ist kein Gewerbe...keine Zusatzkosten... Ja, dies wurde hier (Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr) auch schon so dargestellt. Aber wenn ich bis Sept 2009 meinen Führerschein erwerben kann ( sei es Privat-, Teil- oder Gemeindefinanziert) dann sinkt doch nach diesem Termin mit Sicherheit die Bereitschaft zu einer Privat- oder Teilfinanzierung. Beiträge stellen nur mein private Meinung dar. | ||||
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