Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hanrath-Stiefel | 41 Beiträge |
Autor | Nico8 S.8, Reppenstedt / Niedersachsen | 522952 |
Datum | 20.11.2008 22:19 MSG-Nr: [ 522952 ] | 13220 x gelesen |
Infos: | 20.11.08 Bezirksregierung Köln - Dezernat 55 / Produktsicherheit
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hi,
wie sieht das eigentlich aus? Ich habe einmal in den AGBs dieser Firma geschaut um herrauszufinden wie das aussieht mit rückgabe haftung etc.
Nun habe ich da einen interessanten satz unter dem aspekt haftung gefunden:
Geschrieben von AGB Hanra*h In allen Fällen vertraglicher oder gesetzlicher Haftung sind wir nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln [..] zum Schadensersatz verpflichtet.
Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Das finde ich ganz interessant, da man ja mit dem kauf die AGBs aktzeptiert hat..
Hat man sich sozusagen dann sein eigenes Grab geschaufelt weil man gegen diese fehlenden Eigenschaften nicht mehr vorgehen kann oder wie soll ich das verstehen??
PS: Warum zensieren wir eigentlich alle den namen??
Alles meine PERSÖNLICHE Meinung und nicht die Meinung meiner Kammeraden oder ihrer Angehörigen oder der Angehörigen der Angehörigen!
Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt
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