Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Dienstgradabzeichen werden abgeschafft | 12 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523002 |
Datum | 21.11.2008 08:27 MSG-Nr: [ 523002 ] | 5635 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Johannes Krause Sind nachträglich angebrachte Daumenschlaufen noch Zubehör,
Niemals, wären aber auch (und erst recht) verboten, wenn nicht vom Hersteller genehmigt UND nach der entsprechenden DIN geprüft.
Geschrieben von Johannes Krauseoder der Schlüsselring im Schuhreißverschluss?
verboten
Geschrieben von Johannes KrauseWie sieht das hiermit aus,
verboten
Geschrieben von Johannes Krauseoder mit dem "Einbau" von Hauben zur Wärmedämmung in Alu-Helme? Wie sieht das mit HOllandtüchern aus?
verboten
verboten = hier zu verstehen, als unzulässig, wenn keine Prüfung mit der "verbundenen" PSA vorliegt.
Arme Feuerwehr..., lächerlicher Fachbetrag, gell Christian...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 19.11.2008 16:51 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Zubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu | |