Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Dienstgradabzeichen werden abgeschafft | 12 Beiträge |
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 523078 |
Datum | 21.11.2008 18:16 MSG-Nr: [ 523078 ] | 4781 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
gesunder Menschenverstand
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Geschrieben von Ulrich Cimolinoverboten
verboten = hier zu verstehen, als unzulässig, wenn keine Prüfung mit der "verbundenen" PSA vorliegt.
Arme Feuerwehr..., lächerlicher Fachbetrag, gell Christian...
Ich hatte es bereits im AK gesagt, vorher bereits gedacht und vor der Mitteilung der VfdB in Abstimmung mit den eigenen Beteiligten im eigenen Haus durchgeführt. Die Verwendung von Zusatzausrüstung ist zum Größtenteil über den GMV zu regeln. Die Rechtsproblematik die insbesondere durch die Mitteilung zur Diskussion steht ist für die meisten nicht nachzuvollziehen. Nicht zuletzt auch, weil namhafte Hersteller dieses hierfür anbieten.
Ich erinnere hierbei an das Zitat VfdB: "Bei lose angebrachten Hilfsmitteln
(z.B. Holzkeile etc.) wird angeraten, zumindest eine sachverständige Unbedenklichkeits-bescheinigung einzuholen."
Wen soll ich hier fragen den Schreinermeister über die Brennbarkeit des Stoffes oder den Hersteller der Schutzkleidung ob Abriebbeschädigungen zu erwarten sind.
Unabhängig ob HA oder EA werden hier Probleme gemacht die für die Allgemeinheit (da GMV) überhaupt kein Problem ist.
Daher ist das Vorhaben dieses über eine Empfehlungsliste zu regeln sehr zu begrüßen. Dieses wird auch so weitergegeben.
Gruß
Udo Walbrodt
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| 19.11.2008 16:51 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Zubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu | |