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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | 39 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 523344 | ||
Datum | 23.11.2008 12:29 MSG-Nr: [ 523344 ] | 11579 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Die Auslegung gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gerichten, hierzu benötigen die keinen Gutachter und schon gar kein antezipiertes Sachverständigengutachten. Das wäre aber schade, dann wären ja tausende Gutachter und Sachverständige, die nur zu diesem Zweck für Gerichte arbeiten, ab heute brotlos?! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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