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Thema | PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | 39 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 523363 |
Datum | 23.11.2008 13:36 MSG-Nr: [ 523363 ] | 11479 x gelesen |
Hi!
Geschrieben von Andreas BräutigamDas wäre aber schade, dann wären ja tausende Gutachter und Sachverständige, die nur zu diesem Zweck für Gerichte arbeiten, ab heute brotlos?!
Da hast Du was falsch verstanden. Ich schrieb "die Auslegung gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gerichten, hierzu benötigen die keinen Gutachter und schon gar kein antezipiertes Sachverständigengutachten."
Ein Chemiker ruft auch nicht bei einem Ingenieur an, ob die Summenformel richtig ist.
Ein Richter braucht keine Hilfe bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes. Er braucht Sachverständige bei der Beurteilung von Tatsachen.
Beispiel:
Unfall mit Sonderrechten.
Durfte der Fahrer zu schnell fahren? -> Richter
Wie schnell ist er gefahren? -> Sachverständiger
War bei dieser Geschwindigkeit die öffentliche Sicherheit gebührend Berücksichtigt? -> Richter
Wie hoch ist der Schaden? -> Sachverständiger
Wer muss das bezahlen? -> Richter
Muss sich der andere etwas anrechnen lassen? -> Richter
Die Frage, ob jedes Bauteil das mit einem anderen verbunden wird, geprüft werden muss, ist eine Rechtsfrage, die der Richter beurteilt. Ob die beiden Teile die Prüfung bestehen, muss ein Sachverständiger sagen.
Der Sachverständige entscheidet also nicht ob eine Prüfung stattfinden muss.
Gruß
Sven
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| 21.11.2008 18:51 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Dienstgradabzeichen werden abgeschafft | |