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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 523381 | ||
Datum | 23.11.2008 15:03 MSG-Nr: [ 523381 ] | 11398 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Nein der Unterschied zwischen glauben und wissen ist hier: Wiviele Beispiele aus der Praxis, die ich nicht nennen darf, willst Du? *g* Ich will es mal so formulieren: Ihr habt den Unterschied zwischen Tatsachen und Rechtsfragen nicht verstanden. Diese Trennung ist für den Juristen ungefähr so wichtig wie für die Verbrennungsreaktion der Sauerstoff. Ja sicher telefonieren Richter mit Sachverständigen und lassen sich auch ganz viel erklären. Erklären ist ureigenste Aufgabe des SV. Weil Richter von Tatsachen stellenweise keine Ahnung haben (können!). Er will aber nie eine Rechtsfrage beantwortet haben (das verstehen einige Sachverständige allerdings nicht). Beim Einsturz der Eishalle, wird der Gutachter bis in letzte erklärt haben, was da passiert ist und was damals falsch gemacht wurde. Der Richter bewertet aber, ob das was falsch gemacht wurde unter den Tatbestand irgendeiner Strafvorschrift passt. Das fällt unter den schönen fundamentalen Satz der Ausbildung zum Richteramt: "Der Richter kennt das Gesetz". Gruß Sven | ||||
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