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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildung bei der BF Hagen | 15 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 523460 | ||
Datum | 23.11.2008 22:34 MSG-Nr: [ 523460 ] | 6902 x gelesen | ||
Geschrieben von Dietmar Reimer Wieso müssen? Gibt es eine Mitwirkungspflicht bei der Untersuchung? Weiß ich wirklich nicht... Es gibt zumindest die Pflicht wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Immerhin hängt da ja einiges dran. Nicht nur das berechtigte Interesse des Dienstherren der auch gleichzeitig zu nicht unwesemtlichen Teil für die zukünftigen Krankheitskosten verantwortlich ist. IIRC gibt es sogar ein Urteil wo ein Beamter rausgeworfen wurde weil er bei der Einstellungsuntersuchung massiv falsche Angaben gemacht hat. | ||||
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