| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Wasserversorung etwas unkonventionell ;-) | 62 Beiträge |
| Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 524051 |
| Datum | 26.11.2008 06:51 MSG-Nr: [ 524051 ] | 11730 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Christian Rieke
Jepp, aber nur für die Feuerwehr. Versicherte der FUK
Nein, bei der ehemaligen FUK NRW waren auch die von der Feuerwehr beorderten Helfer versichert, siehe hier.
Das ist für mich auch irgendwie logisch: wer von der Feuerwehr zur Hilfe gezwungen wird und dadurch in die gesetzliche Unfallversicherung fällt, ist eben wie ein FA versichert (also bei der FUK). Wer von sich aus Hilfe leistet, ist z. B. bei der Unfallkasse des Landes versichert, weil es im Interesse der Öffentlichkeit bzw. des Staates ist, dass geholfen wird.
Kommt doch beides irgendwie aufs Gleiche heraus.
Gruß Lars
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