| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Wasserversorung etwas unkonventionell ;-) | 62 Beiträge |
| Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 524166 |
| Datum | 26.11.2008 14:19 MSG-Nr: [ 524166 ] | 11506 x gelesen |
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Bayrisches Feuerwehrgesetz
In Bayern zahlt der GUVV.
Auszug aus einem Merkblat des GUVV für die Feuerwehren
Gesetzlich unfallversichert sind:
*aktive Mitgleider der Freiwilligen Feuerwehren, Angehörige der Jugendfeuerwehren
*Teilnehmer an Aus- Und Fortbildungsveranstaltungen
*Personen, die der Feuerwehr bei einem EInsatz helfen oder nach Art. 24 BayFwG herangezogen werden
Also auch in Bayern eindeutig geregelt.
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