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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | notwendige Fortbildungsstunden pro Jahr | 4 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 524639 | ||
Datum | 28.11.2008 12:48 MSG-Nr: [ 524639 ] | 1728 x gelesen | ||
Geschrieben von André Schild Wie sieht das bei den HiOrg aus? Gibt es da ähnliche Forderungen? Für den RD nach Landes oder Hiorg Erlass/Richtlinie i.d.R. 30 Std Für SanH bei der JUH 16 Std Beim RD ist zu berücksichtugen, dass die Leute alle eine im Verhältnis zu Anderen lange Ausbildung haben (520 Std oder 2 Jahre) und relativ viel Einsatzerfahrung. Beim SanH ergibt sich das aus der Mindestausbildung durch die BAGEH (http://www.bageh.de/Themen_A_-_Z/GGHO-Lehrkraefte-2000.pdf) . Das wir unseren Helfern _deutlich_ mehr Fortbildungsmöglichkeiten einräumen muss ich hoffentlich nicht erwähnen. Gruß Ingo | ||||
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